Finanzstrafrechtliche Beratung & Verfahrensbegleitung für Kolleg*innen
Wir beraten nahezu ausschließlich auf Initiative von Kolleg*innen. Die Finanzstrafverfahren und Selbstanzeigen Ihrer Klient*innen sind bei uns in besten Händen. Wir betreuen selbst keine Klient*innen laufend, sondern begleiten ausschließlich strittige Betriebsprüfungen, Rechtsmittelverfahren und Finanzstrafverfahren.
Wir sind daher stets genau in jenem Ausmaß für Sie da, wie Sie uns brauchen. Ob Sie nur eine Ersteinschätzung und Strategiebesprechung benötigen, oder ob Sie das gesamte Verfahren an uns auslagern wollen, ist ganz Ihnen überlassen.
Wie wir Sie unterstützen können
Finanzstrafverfahren von Klient*innen sind eine Ausnahmesituationen in der Klientenbeziehung. Ein rasches und versiertes Handeln ist häufig essentiell, um Verfahren zu entschärfen. Je früher wir involviert sind, desto besser können wir helfen.
Idealerweise begleiten wir bereits die Betriebsprüfung, um einerseits all unsere Erfahrung in der Verhandlungsführung zur Optimierung des Ergebnisses einbringen zu können, andererseits aber auch finanzstrafrechtliche Risiken bereits im Verlauf der BP, insbesondere aber im Schlussbericht zu minimieren.
Selbstverständlich unterstützen wir Ihre Klient*innen auch gerne, wenn ein Finanzstrafverfahren bereits eingeleitet wurde oder zu werden droht.
Wir begleiten Ihre Klient*innen österreichweit zu Einvernahmen als Auskunftsperson bzw. Beschuldigte/r.
Wir entwickeln – Hand in Hand mit Ihnen – eine Verfahrensstrategie, bereiten schriftliche Stellungnahmen und Anträge vor und führen in der Folge mündliche Verhandlungen. Gerne stehen wir Ihren Klient*innen in dieser aufwühlenden Zeit als Ansprechpartner zur Verfügung, um Sorgen und Ängste zu nehmen und die weitere Vorgehensweise zu besprechen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zur Verfügung, um Ihr eigenes Risiko zu evaluieren und ggf. erforderliche Schritte einzuleiten.
Pauschale Ersteinschätzung
Sie möchten das Verfahren selbst begleiten, wären aber dankbar für eine Ersteinschätzung und gemeinsame Abstimmung der Vorgehensweise? Oder Sie bzw. Ihre Klient*innen sind sich noch unsicher, ob ein externer Verteidiger beigezogen werden soll?
In derartigen Fällen stehen wir Ihnen gerne im Rahmen unserer Pauschale für Ersteinschätzungen zur Verfügung: Übermitteln Sie uns gerne alle vorhandenen fallrelevanten Unterlagen (auf Wunsch gerne anonymisiert) und vereinbaren Sie telefonisch oder online Ihren Termin für eine Besprechung per Videokonferenz oder Telefon.
Wir sichten die Unterlagen und nehmen uns bis zu 60 Minuten Zeit, um mit Ihnen die Möglichkeiten des jeweiligen Falls, allfällige Risiken und die nächsten Schritte zu besprechen. Ihre Investition für die Ersteinschätzung beträgt EUR 350,- netto.
Sollten Sie uns darüber hinaus beiziehen wollen, vereinbaren wir individuell mit Ihnen einen Stundensatz.