Begleitung von Betriebsprüfungen
Betriebsprüfungen kommen in jedem Unternehmen vor und können regelmäßig zwischen Unternehmer (und Steuerberater/(Bilanz-)Buchhalter) und Finanzverwaltung auf Augenhöhe abgehandelt werden. Feststellungen sind sachlich begründet und angemessen.
Doch bedauerlicherweise kommt es vereinzelt zu Situationen, wo dies scheinbar nicht mehr der Fall ist: Es kommt zu Problemen auf menschlicher Ebene, oder der Prüfer hegt einen finanzstrafrechtlichen Verdacht oder beurteilt einen Sachverhalt völlig praxisfern, etwa weil er Ihre Branche nicht kennt?
Wir sind spezialisiert auf derartige Situationen. Als externe Berater können wir häufig stark zur Verbesserung der Kommunikation beitragen und damit Verhandlungen erleichtern. Vorläufige Feststellungen können so teils noch entkräftet werden, finanzstrafrechtliche Risiken noch aus dem Betriebsprüfungsbericht eliminiert oder zumindest reduziert werden und das Gesprächsklima kann wieder verbessert werden.
Die Wahrscheinlichkeit der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wird dadurch geringer, häufig können wir durch unser Einschreiten auch die Nachzahlung signifikant reduzieren. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt werden kann, stellen wir bereits die Weichen für ein allfälliges Rechtsmittelverfahren.