Internes Kontrollsystem
Ob Sie im Rahmen der finanzstrafrechtlichen Risikoprävention (Link Prävention) zum Ergebnis kommen, dass Sie ein Internes Kontrollsystem implementieren möchten, oder ob Sie im Rahmen eines (drohenden) Finanzstrafverfahrens betreffend einen Verband die Entscheidung treffen, dass ein IKS zur Vermeidung oder Reduzierung einer drohenden Strafe sinnvoll wäre: Wir beraten Sie gerne.
Fehler sind menschlich und werden daher auch in Ihrem Unternehmen nicht zu vermeiden sein. Das können auch wir nicht ändern – auch nicht mit dem besten IKS. Was wir aber ändern können, ist die finanzstrafrechtliche Beurteilung: Sollten Sie ein funktionierendes IKS implementiert haben, das ordnungsgemäß eingehalten wurde, so gibt es keinen Raum für einen Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit. Entsprechend sind Fehler zwar natürlich zu korrigieren, die Steuer muss nachgezahlt werden, ggf. ist eine Anpassung des IKS zu prüfen – einem allenfalls eingeleiteten Finanzstrafverfahren kann man regelmäßig aber gelassen entgegenblicken.