Straffreiheit durch Selbstanzeige
Bislang ist zwar nichts passiert, aber Ihr steuerliches Verhalten in der Vergangenheit bereitet Ihnen schlaflose Nächte? Sie würden die belastende Situation gerne ausräumen? Oder die Betriebsprüfung hat sich bereits angekündigt und Sie wüssten gerne, wie eine Situation zu beurteilen ist und was Ihre Handlungsoptionen sind? Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Bereinigung von früherem steuerlichem Fehlverhalten.
Gerne stehen wir auch für Zweitmeinungen zur Verfügung, falls Sie bereits steuerlich vertreten sind. Häufig ist es für Klienten schwierig, ein Abgabendelikt der Vergangenheit mit dem steuerlichen Vertreter zu besprechen, da dieser in Kenntnis von Verfehlungen möglicherweise keine weiteren Steuererklärungen mehr abgeben kann oder gar gezwungen ist, das Mandantschaftsverhältnis zu beenden. Gerne unterstützen wir Sie in einer solchen Situation bei der Bereinigung der Situation und der Kommunikation mit Ihrem Steuerberater, um das möglicherweise durch das Bekanntwerden des Delikts angeschlagene Vertrauensverhältnis nicht weiter zu belasten.
Einmal ist keinmal: Selbstanzeige zur Bereinigung von Fehlverhalten
Die Betriebsprüfung hat sich angekündigt und Sie haben den Eindruck, dass sich in Ihrer Buchhaltung die eine oder andere Unkorrektheit finden lässt? Oder ein (mögliches) Abgabendelikt der Vergangenheit bereitet Ihnen schlaflose Nächte? Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam eine Möglichkeit zur schnellen Bereinigung der Situation, idealerweise OHNE Eröffnung eines Finanzstrafverfahrens finden können.
Checkliste strafbefreiende Selbstanzeige: Strafbefreiende Wirkung gewährleisten
Sie haben bereits selbst eine Selbstanzeige vorbereitet, möchten aber sicher gehen, dass diese auch wirkt? Allfällige Unsicherheit ist durchaus berechtigt: Immerhin eine von zehn Selbstanzeigen scheitert. Aber auch wirksame Selbstanzeigen verlaufen nicht immer wunschgemäß: Werden nicht alle Finanzvergehen offengelegt, besteht weiterhin Raum für ein Finanzstrafverfahren. Wird der Nachzahlungsbetrag anlässlich einer Selbstanzeige nicht rechtzeitig - und dabei reicht bereits ein Tag - einbezahlt, lebt die Strafbarkeit wieder auf. Fehlt es an einer Täterbenennung oder werden Tatbeteiligte vergessen, kommt es für die nicht von der Selbstanzeige umfassten Personen möglicherweise zu einem Finanzstrafverfahren.
Die beigefügte Checkliste soll Ihnen einen Überblick über die wesentlichsten Anforderungen geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Checkliste eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann. Gerne unterstützen wir Sie auch, wenn Sie bereits eine Selbstanzeige vorbereitet haben, und gerne einige finale Punkte besprechen möchten oder eine kritische Durchsicht und allfällige Anpassung vor der Übermittlung an das Finanzamt wünschen.
Rufen Sie uns an oder gleich online. Wir freuen uns auf Sie!